
Pflegeberatung und Betreuung in Leipzig
Ihr Kind braucht Pflege und in Ihrem Kopf stapeln sich Fragen? Bei uns gibt es die Antworten!
Beratungseinsatz nach §37 Abs. 2 SGB XI bei bestehendem Pflegegrad (Pflichteinsatz)
Wenn Ihr Kind einen Pflegegrad hat, müssen Sie Beratungseinsätze durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad eins ist dies freiwillig, bei den Pflegegraden zwei und drei brauchen Sie halbjährliche Termine und bei den Pflegegraden vier und fünf sind quartalsweise Beratungen vorgeschrieben.
Die Beratungseinsätze sind gesetzlich festgelegt und sollen klären, ob die Pflege sichergestellt ist und ob weiterer Beratungsbedarf besteht. Sie finden bei dem pflegebedürftigen Kind statt. Das Kind muss dabei anwesend sein. Allerdings kann “anwesend” auch bedeuten, dass das Kind nebenan im Zimmer spielt – alles ganz entspannt.
Bei Kindern mit Sozialphobie oder Autismus berücksichtigen wir natürlich die individuellen Bedürfnisse.
Zu unserem Service gehört, dass wir für Sie an die Termine denken. Wenn Sie einmal bei uns gelistet sind, melden wir uns rechtzeitig telefonisch bei Ihnen, um unseren nächsten Besuch zu planen.
Pflegeberatung nach §45 SGB XI (Individuelle Schulung)
Sollte die Zeit bei den Pflichteinsätzen nicht für alle Fragen reichen, können wir gern eine individuelle Schulung nach §45 SGB XI vereinbaren.
- Sie wissen nicht, welche Leistungen Ihnen außer dem Pflegegeld zustehen und wie Sie diese bekommen?
- Sie sind unsicher, wer diese Leistungen erbringen und abrechnen darf?
- Ihr Kind ist motorisch nicht altersgerecht entwickelt und Sie wissen nicht, welche Hilfsmittel Ihren Alltag erleichtern können?
- Ihr Kind soll bald aus der Klinik entlassen werden und Sie fragen sich, wie der Übergang nach Hause funktionieren soll?
- Sie pflegen Ihr Kind tagein und tagaus, aber Ihr Rücken meldet langsam an, dass es so nicht weitergehen kann?
Rufen Sie uns an und wir kommen für eine ausführliche Beratung zu Ihnen nach Hause. Bei Bedarf geben wir auch praktische Tipps und leiten Sie direkt an.
Wenn eine Pflegebedürftigkeit besteht, werden die Kosten von der Pflegekasse getragen.
Verhinderungspflege
Sie müssen die Pflege Ihres Kindes nicht alleine schaffen: Zur Entlastung gibt es die sogenannte Verhinderungspflege. Dabei betreuen wir Ihr Kind stundenweise und können es beispielsweise von der Kita oder Schule abholen, zur Therapie begleiten oder auch mit ihm spielen oder backen.
Wichtig zu wissen: Die Verhinderungspflege können Sie nicht erst in Anspruch nehmen, wenn andere wichtige Verpflichtungen oder eine eigene Erkrankung sie an der Pflege Ihres Kindes hindern. Sie ist dazu gedacht, Sie im Alltag zu unterstützen und Sie dürfen in dieser Zeit auch einfach mal durchatmen.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns am besten einfach an!